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Veröffentlicht am: 08.11.2021

Umtausch in das EU-Kartenformat

Der EU-Führerschein, der 2013 verpflichtend eingeführt wurde, muss alle 15 Jahre erneuert werden. Das heißt: Der Führerschein als Dokument ist 15 Jahre lang gültig. Auf die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklasse hat dies keine Auswirkung.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in befristete Führerscheine umgetauscht werden.

Fristen für den Pflichtumtausch
 

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Wichtiger Hinweis: Aktuell sind NUR Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.

Die Fristen und weitere Informationen finden Sie hier