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Veröffentlicht am: 08.09.2023

Fristen für den Pflichtumtausch von Papierführerscheinen
„Der Lappen geht, die Karte kommt“

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg weist darauf hin, dass Papier-Führerscheine, die vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurden, gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen sind.

Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Derzeit geht es um Führerscheine, die bis einschließlich 31.Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Wenn das Geburtsjahr des Führerscheininhabers zwischen 1965 und 1970 liegt, muss der graue oder rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.

Umtausch bei persönlicher Vorsprache
Wer seinen Führerschein bei einem persönlichen Termin in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg (oder bei der Außenstelle Ochsenfurt) umtauschen möchte, benötigt ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild (dieses kann gegen eine Gebühr von 8,50 Euro im Landratsamt Würzburg erstellt werden; nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich) sowie den bisherigen Führerschein im Original.

Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese sollte vorab bei der ausstellenden Behörde telefonisch oder schriftlich beantragt werden.

Umtausch online beantragen
Der Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kann auch gerne online gestellt werden. Das Formular findet man unter www.landkreis-wuerzburg.de/Fuehrerscheintausch

Hinweis für Tätige in der Land- und Forstwirtschaft ("Klasse T")
Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten.

Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag auf Umstellung hin zu den neuen Klassen in Ihrer Führerscheinbehörde. Bei Antragstellung ist eine Bescheinigung über die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit - bestätigt beispielsweise vom Amt für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft, vom Bauernverband  oder der Gemeinde - vorzulegen. Das entsprechende Formular ist auf www.landkreis-wuerzburg.de/Fuehrerscheintausch zu finden.

Die Kosten für einen Umtausch des alten Führerscheins in das EU-Kartenformat betragen im Regelfall 25,30 Euro; die Eintragung der Klasse „T“ bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit kostet zusätzlich 3,30 Euro.

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es auf www.landkreis-wuerzburg.de/Fahrerlaubnisbehörde. Die Führerscheinstellen des Landratsamtes in Würzburg, Zeppelinstraße 15 und in Ochsenfurt, Kellereistraße 8, sind montags bis freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr, Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00 bis 16:30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet.